Bescheinigungen
Das evangelische Pfarramt kann kirchliche Bescheinigungen ausstellen; z.B. wird ein Abmeldeschein (Dimissooriale) ausgestellt, wenn eine andere Pfarrerin oder ein anderer Pfarrer eine Amtshandlung für ein Mitglied unserer Kirchengemeinde durchführen soll.
Amtshandlungen werden in das Register der Gemeinde eingetragen und gegebenenfalls die eventuelle Herkunftsgemeinde über den Vollzug benachrichtigt.
Über die Durchführung von Amtshandlungen kann eine Bescheinigung ausgestellt werden.